Schon mit einem kleinen Betrag pro Monat

Gemeinsam Zukunft stiften

Aus diesem Gedanken heraus entstand die Bürgerstiftung Altenburger Land. Ihr Zweck ist es, Projekte aus Kultur, Bildung, Wohlfahrt, Umwelt und Sport zu fördern – Vorhaben, die ohne privates Engagement kaum möglich wären.

Schon mit einem kleinen Betrag pro Monat können Sie Teil dieser Bewegung werden

Das Formular für einen Stiftungsdauerauftrag erhalten Sie hier als Download.

Stifter-Antrag

Vor Stifter-Antrag bitte aufnehmen:

Immer mehr Menschen spüren den Wunsch, etwas Nachhaltiges und Bleibendes zu bewirken. Eine Stiftung bietet dafür das ideale Instrumentarium: Sie ermöglicht es, langfristig zu investieren und gleichzeitig sofortige Wirkung zu erzielen.

Bei einer Stiftung fließt die Hälfte des Betrags in das Stiftungskapital – ein Vermögen, das für alle kommenden Generationen erhalten bleibt. Die andere Hälfte steht sofort für die Projektarbeit zur Verfügung und unterstützt konkrete Vorhaben in unserer Region.

Wir laden Sie herzlich ein, die Bürgerstiftung Altenburger Land aktiv zu unterstützen. Mit Ihrem Beitrag stärken Sie das bürgerschaftliche Engagement, fördern soziale, friedliche, umweltgerechte und kulturell vielfältige Initiativen – und tragen dazu bei, den Zusammenhalt im Altenburger Land zu festigen.

Füllen Sie einfach den StifterAntrag aus und senden Sie ihn per Post an die Bürgerstiftung Altenburger Land. So können Sie Teil einer lebendigen Gemeinschaft werden, die gemeinsam die Zukunft unserer Heimat gestaltet. 

Bürgerstiftung Altenburger Land
Leipziger Straße 4
04600 Altenburg

 oder 

geben diesen ab in den Filialen der
– Sparkasse Altenburger Land
– VR Bank Altenburger Land eG

Euro zu Gunsten der Bürgerstiftung Altenburger Land. Der Betrag verteilt sich hälftig auf das Stiftungskapital (Zustiftung) und Projektmittel. (Mindestbetrag 24 EUR)

Stiftungsdauerauftrag

Meine Kontonummer:
Hiermit beauftrage ich mein Kreditinstitut zu Lasten meines oben genannten Kontos einen Dauerauftrag zu Gunsten der Bürgerstiftung Altenburger Land bei der
Euro und soll jährlich erstmals am 1. des folgenden Monats ausgeführt werden.
Wir verwenden Ihre Angaben zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.